21.11.2005 - Richtlinien des ElektroG's werden fristgerecht umgesetzt |
| |
|
| |
Erklärung gemäß dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005
CompuRAM bestätigt hiermit seinen Kunden folgendes:
- CompuRAM ist mit den Regelungen des Elektrogesetzes vertraut und wird
diese selbstverständlich einhalten.
- CompuRAM wird sicherstellen, dass ab dem 24. November 2005 nur noch
solche Elektro- und Elektronikgeräte von uns in Umlauf gebracht werden,
die bei
der Stiftung EAR von den jeweiligen Herstellern registriert sind.
Für Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung:
Diese Bestätigung können Sie auch downloaden:
(24 KB)
Tel.: +49 (0)89 /55 29 73 - 0
Email: info@compuram.de |
|
|