21.11.2005 - Richtlinien des ElektroG's werden fristgerecht umgesetzt
Erklärung gemäß dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005
CompuRAM bestätigt hiermit seinen Kunden folgendes:
- CompuRAM ist mit den Regelungen des Elektrogesetzes vertraut und wird diese selbstverständlich einhalten.
- CompuRAM wird sicherstellen, dass ab dem 24. November 2005 nur noch solche Elektro- und Elektronikgeräte von uns in Umlauf gebracht werden, die bei der Stiftung EAR von den jeweiligen Herstellern registriert sind.
Für Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung:
Diese Bestätigung können Sie auch downloaden:
24 KB)
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