| 1.
Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CompuRAM
GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers,
insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit
ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch
dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals
nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1. Die Angebote der CompuRAM GmbH sind freibleibend
und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der
Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten.
2.2. Die CompuRAM GmbH ist berechtigt, von Verträgen
zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die
aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.3. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische
Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und
schriftlichen Unterlagen der Hersteller, sowie Modell-,
Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des
technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung
bleiben vor-behalten, ohne dass hieraus Rechte gegen
die CompuRAM GmbH hergeleitet werden können.
2.4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders
vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung,
zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Umsatzsteuer ab Lager München oder bei Direktversand
ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.
2.5. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren
Fakturierung bleibt der CompuRAM GmbH ausdrücklich
vorbehalten.
2.6. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten,
wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin
dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine
anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung
versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von
CompuRAM GmbH zu vertreten sind, so können die
Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert
werden.
2.7. Von der CompuRAM GmbH genannte Liefertermine sind
unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger
Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände
und Hindernisse, unabhängig davon ob diese bei
der CompuRAM GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere
höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung
behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe
jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete
verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse
verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar
auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen
Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in
diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um
die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte
die CompuRAM GmbH mit einer Lieferung mehr als vier
Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer
schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss der
sonstigen Ansprüche nach §§ 280 ff. BGB
vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden
auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem
Fall ausgeschlossen. Die CompuRAM GmbH behält sich
das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung
länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von
der CompuRAM GmbH zu vertreten ist.
3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach
Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung
laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine
schriftliche Rüge innerhalb von 3 Tagen so gilt
die Ware als ordnungsgemäß und vollständig
geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel
handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit
des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt, berechtigen
den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
3.3. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes
an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere
Personen, die von der CompuRAM GmbH benannt sind, auf
den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart wurde. Soweit sich der Versand
ohne Verschulden der CompuRAM GmbH verzögert oder
unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wird die
Ware vom Käufer abgeholt, geht die Gefahr mit der
Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über.
Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen
nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung
an den Kunden.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die
der CompuRAM GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer
jetzt oder künftig zustehen, werden der CompuRAM
GmbH vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt,
die die CompuRAM GmbH auf Verlangen des Käufers
nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert den
Wert der Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
4.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der CompuRAM GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige
Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die CompuRAM
GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne
die CompuRAM GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung
oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren,
entsteht für die CompuRAM GmbH grundsätzlich
ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar
bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung
im Verhältnis des Wertes zum Wert der anderen Waren.
Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt
er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis
der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich
für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung
entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt
die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware.
4.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung, usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir
ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Mit der Einziehungsermächtigung ist
keinesfalls eine Ermächtigung nach § 185 Abs.
1 BGB verbunden, insbesondere nicht die Einwilligung
zur Verfügung über die Forderung im Wege anderweitiger
Abtretung. Eine Abtretung ist grundsätzlich unzulässig,
es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege
des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei
welcher der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten
Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses
wird unsere Forderung sofort fällig. Die Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungspflichten gegenüber der CompuRAM GmbH nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
4.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird
der Käufer auf das Eigentum der CompuRAM GmbH hinweisen
und diese unverzüglich benachrichtigen.
4.5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder
erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen
schuldhaft nicht, ist die CompuRAM GmbH berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung
der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich
zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in Höhe
der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch
uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit
nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
5. Zahlung
5.1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse,
per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck oder
bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h.
zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition
oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart.
5.2. Die CompuRAM GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrent
Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
wir über den Betrag verfügen können.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen
und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
5.4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind
wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen
auf der Grundlage des § 247 Abs. 1 BGB zu berechnen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch die CompuRAM
GmbH ist zulässig.
5.5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn
der Abnehmer mit der Erfüllung einer oder mehrerer
Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sonstige wesentliche
Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält
oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern,
insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Anhängigkeit
eines Vergleiches oder Insolvenz. In diesen Fällen
sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten
oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
5.6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstreitig sind.
6. Gewährleistung
6.1. Ist die Sache mangelhaft im Sinne von § 434
BGB, kann der Käufer unter den Voraussetzungen
des § 437 Ziffer 1 BGB Nacherfüllung verlangen.
Die Sache ist mangelhaft, wenn sie von der vertraglich
vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ist die Beschaffenheit
vertraglich nicht vereinbart, ist die Sache frei von
Mängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit
aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich
ist und vom Käufer nach der Art der Sache erwartet
werden kann. Die Parteien sind sich jedoch darüber
bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen.
6.2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen
sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß,
unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler
und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb
mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss
an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion
oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit
aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software-
und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile,
es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände
nicht ursächlich für den gerügten Mangel
sind. Die Gewährleistung entfällt ferner,
wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche
Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden
sowie bei Verstoß gegen die Garantiebestimmungen
des Herstellers, soweit nicht bereits genannt.
6.3. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt
für Neuware 2 Jahre und beginnt mit Gefahrübergang
im Sinne von Ziffer 3.3. Die Gewährleistung für
gebrauchte Produkte, sog. B-Ware-Artikel, ist ausgeschlossen.
6.4. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich,
d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens
aber innerhalb von 3 Tagen vom Käufer schriftlich
gerügt werden. Für versteckte Fehler gelten
die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln
besteht für die CompuRAM GmbH die Wahl zwischen
Reparaturleistung oder Ersatzlieferung. Die CompuRAM
GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie
faktisch unmöglich oder unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden ist. Für die Nacherfüllungsleistung
behält sich die CompuRAM GmbH eine Nachfrist von
4 Wochen ab Anlieferung des mangelhaften Produktes vor.
Erst in zweiter Linie kann der Käufer wahlweise
von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
mindern. Jedoch kann der Käufer erst nach 2-maligem
Fehlschlag der Nacherfüllungsleistung Rückgängigmachung
des Kaufvertrages verlangen. Der Rücktritt des
Käufers ist jedoch ausgeschlossen wenn der Mangel
nur geringfügig ist.
6.5. Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil
bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit
Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie
der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde,
an CompuRAM GmbH, Serviceabteilung, Geisenhausenerstraße 18,
81379 München zur Reparatur eingeschickt bzw. bei
ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen
frei eintreffen. Bei unfrei eingesandten Geräten
wird die Annahme durch die CompuRAM GmbH verweigert.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen
Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen
in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich
ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch
der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der
Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden
Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen
befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien
gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren
gehen können. Die CompuRAM GmbH übernimmt
keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände
und hieraus resultierende Folgeschäden.
6.6. Im Falle der Reparaturleistung übernimmt
die CompuRAM GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen
Kosten die in Zusammenhang mit der Reparaturleistung
stehen sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen
Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für
das Ersatzstück, trägt die CompuRAM GmbH soweit
diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer
Verhältnis stehen.
6.7. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der CompuRAM
GmbH über.
6.8. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige,
dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist
die CompuRAM GmbH berechtigt, für alle Aufwendungen
Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung
und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen
der CompuRAM GmbH berechnet. Im übrigen gelten
die jeweils aktuellen Servicebedingungen der CompuRAM
GmbH.
7. Haftung und weitergehende Gewährleistung
7.1. Die CompuRAM GmbH übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherungen
der Hersteller und Vorlieferanten. Gleiches gilt für
Werbeaussagen in Hersteller- und Lieferantenprospekten.
Insoweit sind Schadenersatzansprüche des Käufers
- gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Die CompuRAM GmbH haftet ebenfalls nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Der Rückgriff des Käufers gem.
§ 478 Abs. 5 BGB ist ausgeschlossen.
7.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die
Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
7.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen
gelten nicht für Ansprüche gemäß
Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Export- und Importgenehmigungen
8.1. Von der CompuRAM GmbH gelieferte Produkte und
technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib
in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt.
Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder
in systemintegrierter Form - ist für den Käufer
genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich
den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik
Deutschland bzw. des anderen mit dem Käufer vereinbarten
Lieferlandes. Der Käufer muss sich über diese
Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen
erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den
endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte
angibt, obliegt es dem Käufer in eigener Verantwortung,
die ggfs. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor
er solche Produkte exportiert.
8.2. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch
den Käufer an Dritte, mit und ohne Kenntnis der
CompuRAM GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung
der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet
für die ordnungsgemäße Beachtung dieser
Bedingungen gegenüber der CompuRAM GmbH.
9. EG-Einfuhrumsatzsteuer
9.1. Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands
hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung
der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Union
verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe
der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die CompuRAM
GmbH ohne gesonderte Aufforderung. Der Käufer ist
verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte
hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich
der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren
u.a. hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an
die CompuRAM GmbH zu erteilen.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand
- insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -, der bei
der CompuRAM GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften
Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht,
zu ersetzen.
9.3. Jegliche Haftung der CompuRAM GmbH aus den Folgen
der Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer
bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen,
soweit von seiten der CompuRAM GmbH nicht Vorsatz bzw.
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
10. Anwendbares Recht
10.1. Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche
aus dem Vertrag abzutreten.
10.2. Für die Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der CompuRAM GmbH
und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen
den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches
Recht anzuwenden. Soweit der Käufer Kaufmann im
Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen
Rechts ist, findet das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) als
reines Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung. München
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist München
Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der
Verpackungsordnung.
10.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden oder eine Regelungslücke enthalten,
so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen
mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige
Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
bleibt davon unberührt.
10.4. Die Auftragsabwicklung innerhalb der CompuRAM
GmbH erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung
zur Verarbeitung der der CompuRAM GmbH im Rahmen vertraglicher
Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung
notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden,
daß die CompuRAM GmbH die aus der Geschäftsbeziehung
mit ihm enthaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes
für geschäftliche Zwecke der CompuRAM GmbH
verwendet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen CompuRAM GmbH,
Deutschland, Stand 1. Januar 2002
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